Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Schülerwahl.com zwischen dem unten genannten Anbieter und der Schule, die die Plattform nutzt.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Schulen, Schulträger, Fördervereine und andere Bildungseinrichtungen, nachfolgend einheitlich „Schule“. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Wer für eine Schule bestellt, bestätigt, im Namen der Schule und nicht als Verbraucher zu handeln.
(3) Die AGB werden bei der Registrierung und bei jeder Bestellung durch ausdrückliche Bestätigung einbezogen. Abweichende Bedingungen der Schule gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Registrierung und Vertragsschluss
(1) Für die Nutzung ist ein Schulkonto erforderlich. Die registrierende Person versichert, dass sie berechtigt ist, für die Schule verbindliche Erklärungen abzugeben, zum Beispiel als Schulleitung oder mit deren Zustimmung. Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein und aktuell gehalten werden.
(2) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden der Bestellung gibt die Schule ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt oder den Zugang freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht.
(3) Bei Kauf auf Rechnung und bei individuellen Angeboten, etwa für mehrere Schulen eines Schulträgers, kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.
(4) Erhält eine Schule einen Lizenzschlüssel, zum Beispiel im Rahmen eines Pilotprojekts, gelten diese AGB entsprechend. Entgelt und Laufzeit ergeben sich dann aus der jeweiligen Vereinbarung.
(5) Mit der Registrierung schließt die Schule außerdem den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab (§ 11).
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext. Die AGB sind jederzeit auf dieser Seite abrufbar, die Bestellbestätigung erhält die Schule per E-Mail.
Leistungen
(1) Der Anbieter stellt der Schule die webbasierte Plattform Schülerwahl.com für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Eine Installation ist nicht nötig. Für einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung sorgt die Schule selbst.
(2) Zum Funktionsumfang gehören insbesondere:
- AG-Wahlen als Direktwahl nach dem Prinzip „First Come First Serve“ und als Prio-Wahl mit automatischer Zuteilung,
- Umfragen mit Einfachauswahl, Mehrfachauswahl und Freitext, auf Wunsch anonym,
- die Verwaltung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften einschließlich ihrer Zugangsdaten,
- die Auswertung und der Export der Ergebnisse.
Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung.
(3) Die automatische Zuteilung erstellt einen Vorschlag auf Grundlage der abgegebenen Wünsche und der von der Schule festgelegten Regeln. Die Schule prüft die Ergebnisse vor ihrer Verwendung und kann sie anpassen. Eine bestimmte Quote erfüllter Wünsche schuldet der Anbieter nicht.
(4) Die Plattform ist für schulinterne Wahlen und Umfragen bestimmt. Ob sie sich für Wahlen eignet, für die besondere rechtliche Vorgaben gelten, etwa Wahlordnungen für Schülervertretungen, prüft die Schule in eigener Verantwortung.
(5) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für die Schule zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt er mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Die Schule kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen und erhält bereits gezahlte Entgelte für die restliche Laufzeit anteilig zurück.
Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit.
(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten durch. Planbare Wartungen, die die Nutzung spürbar einschränken, kündigt er rechtzeitig an. Angekündigte Wartungen zählen nicht als Ausfallzeit.
(3) Ebenfalls nicht als Ausfallzeit gelten Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des Internets außerhalb seiner Systeme, höhere Gewalt und Angriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.
(4) Support erhält die Schule per E-Mail und Telefon zu üblichen Geschäftszeiten, montags bis freitags außer an Feiertagen in Rheinland-Pfalz. Feste Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
Nutzungsrechte und Daten der Schule
(1) Der Anbieter räumt der Schule für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform für eigene schulische Zwecke zu nutzen. Die Schule darf ihren Lehrkräften sowie ihren Schülerinnen und Schülern Zugänge einrichten.
(2) Alle Rechte an Plattform, Software, Texten, Grafiken und Logos verbleiben beim Anbieter. Die Schule darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten oder Dritten zur Verfügung stellen, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt.
(3) Daten und Inhalte, die die Schule in die Plattform eingibt, etwa Schülerlisten, AG-Beschreibungen, Fragen und Ergebnisse, bleiben Daten der Schule. Der Anbieter nutzt sie nur, um die Leistung zu erbringen, und nach Maßgabe des AVV.
Pflichten der Schule
(1) Die Schule ist insbesondere verpflichtet,
- Zugänge nur an berechtigte Personen zu vergeben, Zugangsdaten geheim zu halten und die Zugangsdaten der Schülerinnen und Schüler so zu verteilen, dass nur die jeweilige Person sie erhält,
- bei Verdacht auf Missbrauch betroffene Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren,
- dafür zu sorgen, dass sie die Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften rechtmäßig verarbeiten darf, die Betroffenen informiert, nötige Einwilligungen einholt und schulische Gremien oder ihren Datenschutzbeauftragten beteiligt, soweit dies vorgeschrieben ist,
- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO abzufragen, insbesondere nicht in Freitextfragen,
- keine rechtswidrigen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalte einzustellen,
- die Plattform nicht zu überlasten, keine automatisierten Abrufe einzusetzen, Sicherheitsmaßnahmen nicht zu umgehen und Sicherheitstests nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters durchzuführen,
- ihre Schulgröße zutreffend anzugeben (§ 7 Abs. 2),
- Ergebnisse, die sie dauerhaft benötigt, rechtzeitig zu exportieren, spätestens vor Ablauf der Exportfrist nach § 8 Abs. 6.
(2) Bei schwerwiegenden oder trotz Hinweis fortgesetzten Verstößen darf der Anbieter einzelne Zugänge oder das Schulkonto vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden erforderlich ist. Er informiert die Schule vorher oder, wenn das nicht möglich ist, unverzüglich danach. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegeben sind. Der Jahrespreis richtet sich nach der Größe der Schule, gemessen an der Zahl ihrer Schülerinnen und Schüler. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnet der Anbieter keine Umsatzsteuer.
(2) Die Schule gibt ihre Größe bei der Bestellung selbst an und versichert, dass die Angabe zutrifft. Liegt die tatsächliche Größe in einer höheren Preisstufe, kann der Anbieter die Differenz zur zutreffenden Stufe für die laufende Laufzeit nachberechnen. Wächst eine Schule während der Laufzeit über ihre Stufe hinaus, gilt die höhere Stufe ab der nächsten Verlängerung.
(3) Das Entgelt ist jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zu zahlen, bei Vertragsschluss und bei jeder Verlängerung. Die Zahlung erfolgt per Karte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Schulen und Schulträger können auf Rechnung bestellen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei SEPA-Lastschrift kündigt der Anbieter den Einzug spätestens einen Tag vor Fälligkeit an. Die Kosten einer Rücklastschrift, die die Schule zu vertreten hat, trägt die Schule.
(5) Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit, per E-Mail oder im Schulkonto.
(6) Scheitert die Zahlung bei Vertragsschluss, darf der Anbieter den Zugang bis zum Zahlungseingang sperren. Zahlt die Schule nach einer Verlängerung nicht, darf der Anbieter den Zugang sperren, wenn eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen erfolglos geblieben ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, und die Daten der Schule bleiben während der Sperre erhalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.
(7) Der Anbieter darf die Preise mit Wirkung zur nächsten Verlängerung ändern. Er teilt die Änderung spätestens 60 Tage vor Ablauf der Laufzeit in Textform mit und weist dabei auf das Kündigungsrecht hin. Ist die Schule nicht einverstanden, kann sie den Vertrag bis zum Ablauf der Laufzeit kündigen.
(8) Die Schule kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft zwölf Monate ab Vertragsschluss.
(2) Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Das gilt auch beim Kauf auf Rechnung.
(3) Die Kündigung ist in Textform zu erklären, etwa per E-Mail an maximilian.stephan@schuelerwahl.com, oder über eine Kündigungsfunktion im Schulkonto, sofern vorhanden. Der Anbieter bestätigt den Eingang in Textform.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn die Schule trotz Mahnung mehr als 30 Tage mit der Zahlung in Verzug ist oder trotz Hinweis schwerwiegend gegen § 6 verstößt.
(5) Eine ordentliche Kündigung wirkt zum Ende der Laufzeit. Bereits gezahlte Entgelte werden nur in den in diesen AGB oder im AVV genannten Fällen anteilig erstattet.
(6) Nach Vertragsende kann die Schule ihre Daten noch 30 Tage exportieren. Danach löscht der Anbieter sie nach § 8 AVV.
(7) Schulkonten ohne aktive Lizenz, in die sich 24 Monate niemand angemeldet hat, darf der Anbieter löschen, wenn er dies mindestens 30 Tage vorher per E-Mail angekündigt hat.
Mängel
(1) Der Anbieter hält die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und beseitigt Mängel in angemessener Frist. Die Schule meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Rechte wegen Mängeln bestehen nicht, soweit ein Mangel auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung oder auf Umständen im Verantwortungsbereich der Schule beruht, etwa auf fehlerhaften Eingaben oder veralteten Browsern.
Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Schule regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Im Rahmen von Absatz 2 ist die Haftung für den Verlust von Daten auf den Aufwand beschränkt, der für ihre Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren sich der Anbieter zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.
(5) Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen bei Datenschutzverstößen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Schule gelten die Absätze 1 bis 4.
Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, die die Schule in der Plattform verarbeitet, verarbeitet der Anbieter als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Schule bei der Registrierung abschließt. Bei Widersprüchen geht der AVV in Fragen des Datenschutzes vor.
(2) Wie der Anbieter personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, etwa Kontakt- und Abrechnungsdaten, erläutert die Datenschutzerklärung.
(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder Sicherheitsanforderungen, und die Änderung für die Schule zumutbar ist.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht die Schule nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf Frist und Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht die Schule, gelten die bisherigen AGB bis zum Ende der laufenden Laufzeit fort, und beide Parteien können den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(3) Preise und der Kern der Leistung lassen sich nicht nach Absatz 2 ändern. Für Preise gilt § 7 Abs. 7, für Leistungsänderungen § 3 Abs. 5.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist die Schule Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Trier. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Es gelten in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, der AVV in Fragen des Datenschutzes und diese AGB.
(4) Der Anbieter darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen übertragen, das sein Geschäft fortführt, etwa eine von ihm gegründete Gesellschaft. Er kündigt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Die Schule kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.